Die 'Sondergruppe M' - Geheimaktion des DASD


RM20/1978:
„Akten betreffend Deutscher Amateur-Sendedienst (D.A.S.D.)
Dezember 1935 bis März 1937“

ca. 60 Blatt, jedoch schon Dokumente ab Juni 35 enthalten

  • Brief (13.12.35) Gebhard an Oberbefehlshaber Kriegsmarine: Bitte um Mitteilung, welchen Einfluss FWGM auf Mitgliederbestand DASD hat, Hinweis, dass Reichskriegsmin. Die Beiträge der FWGM-Männer für den DASD trägt, Vorschlag, gleiche Regelung zu treffen wie für Sondergruppe M.
  • Antwort RKM vom 25.3.36: Zugehörigkeit FWGM bedeutet nicht zugleich Zugehörigkeit DASD; Zweck FWGM ist vormil. Funkausbildung --> Seesportfunkzeugnis; OKM ist einverstanden, dass an Orten wo FWGM-Einheiten nicht bestehen, der DASD Bewerber für Seesportfunkzeugnis meldet; Sondergruppe M bleibt in gleicher Stärke bestehen, jedoch allmählicher Wechsel der Personen: gediente Reservisten der Kriegsmarine werden in Sondergruppe M überführt, nicht gediente und früher durch SA gemeldete Personen werden aus Sondergruppe M entfernt.
  • Gesuch v. 4.7.35 vom Bezirksgruppenleiter Andresen (Schleswig), sein Amt im DASD weiter ausüben zu dürfen, da sonst Nachrichtenausbildung zusammenbrechen würde (mit Befürwortung durch Kommando der Marinestation der Ostsee und Genehmigung)
  • interessant: Schreiben v. „Der Reichskriegsminister (Bearbeiter: Kptlt. (E) Schmolinske“ v. 24.6.35: Vizeadmiral a.D. Dr. h.c. Groos soll als Präsident des DASD durch Konteradmiral a.D. Gebhard abgelöst werden (Groos wechselt ins Propagandaministerium als Lehrer an der Wehrmachtsakademie): „Gleichzeitig ist als Nachfolger der Konteradmiral a.D. Gebhard vorzuschlagen und um seine Einsetzung durch den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda zu bitten, um die Belange der Wehrmacht im Deutschen Amateur-Sende-Dienst zu wahren.
  • Antwort (Goebbels? Unterschrift nicht gut lesbar, könnte mit G beginnen) v. 9.9.35: Vorschlag einverstanden, Gebhard wird zum 1.10.35 Präsident des DASD. Anmerkung U.D.: ist interesant, wie eng die Leitungstätigkeit des DASD schon 1935 in die militärischen Zusammenhänge eingebunden war!
  • Kommando Marinestation der Ostsee: Anschriftenänderung eines Funkmaats (Wehrmachtsamateur) wurde in DASD-Publikation veröffentlicht: auf Zeitschrift soll eingewirkt werden, dass dies unterbleibt
  • Grundsätzl. Stellungnahme OKM zur vormil. Funkausbildung (Az.: A IV rn 2421/35 g): u.a.: keine Ausdehnung der Ausbildung auf Arbeitsdienst, da sich harte körperl. und Hand-Arbeit nicht mit Morse-Ausbildung verträgt; Ausbildung ab Jahrgang 1915 auf Tempo 60 im Morsen; Bedarf der Kriegsmarine am 1.10.36 beträgt 350 Mann, incl. Sicherheitszuschlag 700 Mann
  • Stellungnahme von A V hierzu: erforderlich, dass die im Küstendienst (See) für die Oberfunkmeisterlaufbahn eingestellten Rekruten bereits zuvor ausgebildet sind, weshalb nur Mitglieder des DASD in Frage kommen etc.
  • Vorschläge (18.6.35) des „alten Parteigenossen“ und Marine-Funkreferenten der Gr. Südwest, Rudolf Reinicke (Ing. bei den Techn. Werken der Stadt Stuttgart) „betreffend die planmäßige Auslese hochwertigen Menschenmaterials für den Funkerdienst in der Reichsmarine und im Reichsheer schon während der Ableistung des Arbeitsdienstjahres“ (sic!)
  • Schriftwechsel mit DASD-Landesgruppe Schleswig-Holstein bzgl. Verfehlungen in deren Nachrichtenblatt (Nennung von Adressen von Wehrmachtsfunkern), incl. Original Nachrichtenblatt November 1935
  • Schriftwechsel über nicht erteilte Unbedenklichkeitserklärungen für die OMs Joachim Sachse (Leipzig), Kurt Bräuer (DEM 1782) und Franz Engelgen (Febr./März 1936), OKM befürwortet Unbedenklichkeit; auch pers. Schreiben von Bräuer an Gebhard
  • Brief von Inspektion des Torpedo- und Minenwesens, Zeichen: „B.-Nr. G.2612 N.“ an das OKM vom 16.4.36 (Vorgang: A. IV rn. 1214 geh. vom 18.IV.35) : „Die Inspektion legt in der Anlage einen Briefumschlag vor, der eine qsl-Karte enthielt. Die Handhabung der Übermittlung durch den D.A.S.D. entspricht nicht den Bestimmungen und verstößt vor allen Dingen gegen Ziffer 5 der „Bedingungen über Versuchsfunksender von Wehrmachtsangehörigen“.
  • Verfügung des OKM v. 8.5.36: „Die T.M.J. übermittelt den in der Anlage beigefügten Briefumschlag. Bei dem Empfänger handelt es sich um einen Wehrmacht-Amateur. Die Handhabung durch die Vermittlungsstelle des D.A.S.D. ist unzulässig, da hier die Anschrift des Empfängers offen genannt wurde. Solange die gegenwärtigen Bestimmungen noch nicht aufgehoben sind, muß sich auch der D.A.S.D. danach richten. Um Beachtung in Zukunft wird gebeten. (Anlage nicht in den Akten, weder Briefumschlag noch QSL)
  • DASD-Niederschrift über Besprechung zw. Referenten d. OKMs und d. Propagandaministeriums am 8.8.36: 1) Gründung und Zweck FWGM: DASD ist „nur insofern beteiligt, als Mitglieder von ihm, die freiwillig im Funkdienst der Marine arbeiten wollen, in die FWGM. aufgenommen werden können.“ 2) „Anders liegen die Verhältnisse in der Sondergruppe Marine im DASD. In ihr werden die gedienten Marinefunker zusammengefaßt, um weiterhin im Funkverkehr in Übung erhalten zu werden. Insbesondere sollen sie im überseeischen Amateur-Funkverkehr geschult werden. Da der DASD sich nur zur Hälfte aus den Mitgliedsbeiträgen erhält, während für die andere Hälfte ein Zuschuß von seiten des Propagandaministeriums gegeben wird, hat das OKM für die Mitglieder der Sondergruppe M den vollen Beitrag übernommen, sodaß eine Belastung des Haushalts des Propagandamin. Durch die Mitglieder der Sondergruppe M nicht eintritt.“ 3) „Eine weitere Aufgabe des DASD sind die Materiallieferungen für die FWGM, soweit es sich um Hörübungsanlagen und die Einzelteile von Sendern und Empfängern handelt.“ (der Rest scheint weniger interessant: Formalkram, U.D.)
  • Nochmaliger Schriftwechsel um o.g. OMs bzgl. Unbedenklichkeit von Aug/Sept 36 zw. Reichsführer SS und OKM (und weiter an DASD): weiterhin Bedenken gegen Engelgen und Bräuer, Nachprüfung bei Sachse
  • div. Schriftwechsel zu Finanzangelegenheiten: Subvention des Heeres von jährlich 2000 RM an DASD für Hilfskraft wurde bis 1931 gezahlt, dann nicht mehr, ab Ende 1934 wieder (um Heeresangelegenheiten zu unterstützen) gezahlt, dann Schreiben v. Jan. 37 an DASD-Präsident, dass Gründe für Zahlung infolge Aufbau des Heeres nicht mehr vorliegen und Zahlung ab 1.4.37 eingestellt wird; Bitte an OKM um Mitteilung, ob ähnliche Zahlungen bestehen: OKM teilt 8.3.37 mit, dass Mitgliedsbeiträge für Angehörige der Sondergruppe M an DASD „(zurzeit etwa 500 Mann)“ gezahlt würden, ausserdem Selbstkosten + 25% für „Bastelkisten“ des DASD; hierin: handschriftl. gestrichener Satz: „Diese Sondergruppe Marine im DASD kann aufgelöst werden, sobald die Wehrmacht-Sendegenehmigung für die Funkreservisten der Kriegsmarine vorliegt.“ mit unleserliche handschr. Anmerkung.

    RM20/1976:
    „Sendegenehmigungen Februar 1935 bis April 1937“

    (ca. 260 Blatt)

  • Abschrift eines Aktenvermerks über Besprechung im Reichspostministerium am 11.4.35 über „Sendeerlaubnis an DASD-Mitglieder für besondere Aufgaben der Reichsmarine“ (2 Seiten als Carbon-Durchschlag mit Hinweisen zum Vorgehen)
  • Schreiben der A IV v. 9.5.35 an Fliegerhorstkommandanten Norderney betr. Funkmaat Kühner: „Der Funkmaat Kühner sandte vor kurzen eine Anzahl QSL-Karten an das Rw.M. Zur weiteren Veranlassung ein. Nach den vom Reichswehrminister herausgegebenen neuen Bedingungen über Versuchsfunksender von Wehrmachtsangehörigen vom 30.3.35, Ziff. 5, ist es nicht mehr zulässig, daß der Betreffende seinen Namen auf den Karten angibt. Es genügt, wenn mit dem Rufzeichen unterschrieben wird. Es wird gebeten, den Funkmaaten Kühner darauf aufmerksam zu machen.“
  • Zahlreiche Vorgänge zu Lizenzen: Erteilungen, Entziehungen (auch aus pol. Gründen), Rufzeichzenwechsel, Erhöhung von Sendeleistungen etc., immer unter Nennung von Name, kompl. Postadresse und Rufzeichen.


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