Geschichte des Amateurfunks in der SBZ/DDR


2.4 Gründung der Abt. III und Ausdehnung der Überwachung

Mit der Neuausrichtung der geheimdienstlichen Überwachung setzte die Abt. III in ihrer „Abwehrarbeit“ verstärkt auf inhaltliche Kontrolle der Amateurfunkbänder. Durch die Auswertung der Gespräche der Funkamateure versprach sich das MfS sog. „Ersthinweise“, also Hinweise auf spionageverdächtige Personen. Abgeleitet wurden diese Maßnahmen zwar durch das konkrete Feindbild besonders gegenüber der USA und der Bundesrepublik, allerdings war laut Akten der Blick der für den Amateurfunk zuständigen Unterabteilung bis zu ihrem Ende fast ausnahmslos auf die Bundesrepublik gerichtet. Die Aktivitäten des Gegners waren durch die eigene Klassenkampflogik bedingt per se „aggressiv“ und würden durch ein fein abgestimmtes Geheimdienstsystem anderer Staaten unterstützt, deren Funküberwachungs- und Abhörsysteme auch auf den Amateurfunk zielten. Es schien fast, als wollte das MfS die eigenen Methoden nur denen der feindlichen Dienste angleichen, denn diese würden den Bereich Amateurfunk durch Abfließen von Informationen „systematisch“ zur Spionage und nachrichtendienstliche Zwecke gegen die DDR nutzen. Sicherlich aus diesem Grund war insbesondere der Teil der Amateurfunkverordnungen der DDR einer ständigen Veränderung unterlegen, der sich mit dem zulässigen Inhalt der Gespräche befasste. Den Beweis für die Gefährlichkeit des Amateurfunks blieb das MfS bis auf Ausnahmen allerdings schuldig. Die zuvor erwähnten Aussagen über die Vorgehensweise der feindlichen Geheimdienste jedenfalls stammt aus einer Diplomarbeit eines MfS-Hauptmanns, von jemand also, der schon einen höheren Dienstgrad erreicht hatte und daher eine gewisse Erfahrung hatte. Nichtsdestotrotz verzichtete der Diplomand der JHSPotsdam in seiner Einleitung explizit auf eine Abgrenzung zwischen Spionage und „Sammlung von Nachrichten“ und subsummierte diese unter dem ersten Begriff. Interessanterweise verwies er nämlich an späterer Stelle dann auf die Erkenntnis des MfS, dass „der Amateurfunkverkehr … vom Gegner bei der Durchführung der Spionage nur geringfügig genutzt“ wurde. Dies hing aber seines Erachtens mit der Funkkontrolle der sozialistischen Staaten zusammen, mit denen auch der Gegner rech nete, und was dann zu Lizenzentzug bzw. zu einer Personenkontrolle des Funkamateurs im eigenen Lande führen konnte. Damit einhergehend wäre eine

„Abdeckung der Verbindung als Hobbyfreunde nicht mehr gegeben, und ein Stützpunkt für die perspektivischen Ziele des Gegners könnte verloren gehen, oder das MfS könnte in das System des Gegners eindringen.“(37)

In den perspektivischen Zielen war der Verfasser immer noch der Auffassung der fünfziger Jahre verpflichtet, nämlich das Risiko zu sehen, der Gegner könne versuchen, eine sog. „5.Kolonne“ bzw. „Schweigefunker“ zu installieren, also eine Gruppe, die in Krisenzeiten ein feindliches Nachrichtensystem auf dem Gebiet der DDR aktivieren würde. Ein regelmäßiger Kontakt der Funkamateure in die Bundesrepublik, der in der Gruppe allgemein als selbstverständlich angesehen wurde, implizierte für das MfS das weiterhin das Risiko einer Tarnung von Agenten. Dies waren wiederum die Thesen, die das MfS schon seit den fünfziger Jahren aufstellte. Der Verfasser steigerte sich sogar in eine Paranoia, denn schon das Mithören der Amateurfunkgespräche durch Dritte könnte demnach gefährlich sein. Hier könnten immerhin Botschaften in die Amateurfunkgespräche eingebaut werden, ohne dass dies weiter auffiele, denn nur der Angesprochene würde wissen, um was es sich handele. An anderer Stelle wird eingeschätzt, dass die aktive Spionagetätigkeit durch Übermittlung relevanter Informationen Mitte der siebziger Jahre weniger durch eine direkte Übertragung im Äther, als unter Ausnutzung der weitergehenden Kontakte der Funkamateure auf brieflichem Wege und durch persönliche Treffen erfolge. Daher sollten Informelle Mitarbeiter direkt bei den Funkamateuren eingesetzt werden, um ein Vertrauensverhältnis zu der zu beobachtenden Person aufzubauen. Faktisch kamen als Informelle Mitarbeiter wiederum nur Funkamateure selbst in Betracht, da an den potentiellen IM Anforderungen gestellt wurden, die nur durch Spezialkenntnisse auf diesem Gebiet abgedeckt werden konnten. Der IM sollte ausführlich über die Gepflogenheiten des Amateurfunks unterrichtet und möglichst technisch versiert sein, da dies eine Kontaktaufnahme bei Problemen auf diesem Gebiet mit dem zu Observierenden verein- fachte. Die Hilfsbereitschaft der Funkamateure untereinander wurde ausgenutzt, um Funkamateure auf Funkamateure anzusetzen. Der IM-Idealkandidat war jemand, der zwar innerlich sozialistisch gefestigt war, dies aber zum Schein sich nicht anmerken ließ, so dass auch hier eher ein Vertrauensverhältnis zum vermeintlichen Spion aufgebaut werden konnte. Trotz des aufwendigen inhaltlichen und ideologischen Prüfverfahrens vor Erteilung einer Sendegenehmigung sah das MfS sowie Teile GST-Funktionäre im Funkamateur der DDR eine eher naive, politisch wie ideologisch nicht ausreichend geschulte Person, die es vor dem Klassenfeind und seinen Machenschaften im Amateurfunk zu schützen galt. Das MfS ging davon aus, dass der westliche Gegner in die Reihen der DDR-Funkamateure in den siebziger Jahren unter Zuhilfenahme bestimmter Kreise des westdeutschen DARC erfolge, insbesondere durch einen unter dem Decknamen „König“ bezeichneten bundesrepublikanischen Funkamateur und seinem „Freundeskreis“. Nach der ersten Kontaktaufnahme im Äther und einer Art „Globaleinschätzung“ wurde von diesen stets eine Intensivierung der Kontakte auf schriftlichem Wege eingeleitet. Nach und nach wurden dann durch Geschenke, technische Bauteile und dem Überlassen von Amateurfunkliteratur eine Art Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, wodurch letztendlich Gegenleistungen der DDR-Funkamateure möglich wurden. Förderlich sei zudem ein „ausgeprägtes Geltungsbedürfnis“ der Funkamateure, weswegen diese mit ihren Westkontakten und Verbindungen zwecks Bauteilebeschaffung prahlen.(38)
Zweifellos zogen die erleichterten Einreisemöglichkeiten für Bürger der BRD unweigerlich persönliche Treffen von Funkamateuren beider deutschen Staaten auf dem Territorium der DDR nach sich. Für das MfS ergab sich daraus ein wiederum gestiegenes „Sicherheitsbedürfnis“ auf Basis der bisherigen Annahmen, wie man beispielsweise in der Abt. VII (Volkspolizei/Inneres) in Erfurt festhielt.

„Da die Konzeption des Gegners in der politisch-ideologischen Diversion auch den Rahmen der Kontaktpolitik beinhaltet und somit das Sicherheitsbedürfnis der DDR wächst, macht es sich erforderlich, die operative Bearbeitung zentral in einem ZOV zu führen.“(39)

Der hier genannte ZOV, also ein Zentraler Operativer Vorgang, wurde 1974 unter dem Namen Kontakt eingerichtet. Die Bearbeitung durch die Abt VII zeigt, dass drei Jahre nach Gründung die Abt. III nicht explizit als federführend bei der Überwachung des Amateurfunks angesehen wurde, sondern weiterhin verschiedene MfS-Stellen gleichermaßen mit der Thematik befasst waren. Es wurden u. a. die Kontakte zwischen den Funkamateuren im Bezirk Erfurt und den benachbarten Gebieten in der Bundesrepublik observiert, die sich per Funk zu Treffen in der DDR verabredeten. Anfänglich kamen 21 Personen, davon 19 Funkamateure, zu gleichen Teilen aus der DDR und BRD unter eine Personenkontrolle. Das Ausmaß der Überwachung wuchs aber recht schnell, denn in den einzelnen Kreisen des Bezirkes wurden mehr und mehr Funkamateure kontrolliert. Im Kreis Eisenach waren 1975 insgesamt 15 Funkamateure aktiv, davon 6 als inoffizielle Kräfte, die über ihre anderen 9 Hobbykollegen berichteten. Dabei wurden „keine negativen Momente“ bekannt. Schon deswegen wurden auch die unmittelbaren Verwandten mit in die Beobachtung einbezogen und deren Post durch die Abt. M kontrolliert. Auf MfS-Bezirksebene sahen die Verantwortlichen das Wirken der PiD des Gegners bestätigt, seien doch einige Amateure „westlich orientiert“ und hätten „eine offene negative Einstellung zur DDR“.(40) Bauteile wurden in die DDR eingeschmuggelt und den DDR-Amateuren übergeben, zum Teil über dritte Personen, um die Behörden abzulenken.
Wie gefährlich dem MfS diese Form der Bauteilebeschaffung erschien, mag folgende Aussage unterstreichen:

„Seit einigen Wochen sind zahlreiche DDR-Amateurfunker im Besitz von elektronischen Taschenrechnern. Diese stammen aus der BRD und wurden illegal in die DDR eingeführt. Bemerkenswert dabei ist, dass von BRD-Amateurfun- kern mit solchen Taschenrechnern bereits Versuche unternommen werden, Amateurfunkgespräche zu verschlüsseln.“(41)

Hier zeigt sich deutlich die geringe Kompetenz des dortigen Sachbearbeiters. Gewissermaßen stolz auf die Entdeckung einer vermeintlichen Sicherheitslücke, die es so durch Taschenrechner gar nicht geben kann, wurde diese von ihm durch die Behauptung verstärkt, der Feind nutze die Technologie bereits. Die Verdichtung zahlreicher Informationen in zentralen Speichersystemen ließ doch einige Stilblüten entstehen. In diesem Falle ging es nur um Feindbildbestätigung. Der Amateurfunk war somit Mittel zum Zweck, teilweise völlig abgelöst von Plausibilitätsprüfungen, um eine Existenzberechtigung für die eigene MfS-Abteilung nachzuweisen. Allgemeine Ableitungen der geopolitischen Lage und der SED-Vorgaben durch den „Genossen Minister“ mussten gleichfalls ihre Entsprechung in der zur Überwachung des Funks zuständigen Abteilung des MfS finden, wie sich beispielsweise Mitte der siebziger Jahre für den KSZE-Prozess feststellen lässt. Im sog. Korb III während der KSZE-Verhandlungen wurde von den unterzeichnenden Ländern mehr Freizügigkeit und freier Austausch von Ideen und Informationen gefordert. Für das MfS war die freie Meinungsäußerung in der CSSR von 1968 noch allzu gegenwärtig, so dass Minister Erich Mielke im Dezember 1975 festhielt, der Gegner versuche nun durch „politisch-ideologische Diversion“ und stärkere Kontaktaufnahme „als Elemente einer psychologischen Kriegsführung“ Einfluss auf die Bürger der DDR zu nehmen.(42) Die Wächter bzw. Überwacher des Amateurfunks durften sich bestätigt fühlen. Als eine Konsequenz aus der neuen Lageeinschätzung und des KSZE-Prozesses wurde das Sanktionssystem nach Feststellung von Verstößen im Amateurfunkbereich verfeinert. Das Ministerium selbst wollte sich stärker im Hintergrund halten und indirekt über die GST wirken. Als Erfolg wurde in diesem Zusammenhang der Einfluss auf die Amateurfunkordnungen gewertet. Demnach fanden schon 1977/1978 in der Amateurfunkordnung „Erkenntnisse der politisch-operativen Arbeit“ – also geheimdienstliche Mittel – eine legale Entsprechung durch „abgeleitete Schlussfolgerungen“ in die Rahmenbestimmungen des DDR-Amateurfunks.(43) Es kann nur vermutet werden, welche dies waren. Augenfällig ist die Verschärfung des Passus, der den Inhalt der Amateurfunkgespräche auf Aussendungen technischer und betrieblicher Art zu beschränken versuchte. Gleichzeitig wussten die Funkamateure um ihre Beobachtung, so dass sich dementsprechend verhielten und somit das MfS im Dunkeln über die eigene politische Einstellung gelassen wurde.(44) Auch die Funkamateure der Bundesrepublik verhielten sich in Gesprächen mit den DDR-Amateuren in der Mehrzahl zurückhaltend. Für die Beobachter des Amateurfunks beim MfS war dies allerdings nur eine weitere Verschleierungstaktik und somit eine Bestätigung der bisherigen Auffassung. Intern gelang es der Abt. III erst Ende 1977 die alleinige Überwachung des Amateurfunks zu bekommen. Für Erfurt jedenfalls fand sich eine solche Anordnung, die der Unterlinie „SR III Erfurt“ ab diesem Zeitpunkt die Aufgabengebiete Amateurfunk der DDR, Amateurhörer, Rundfunkweitempfänger (BC-DX) und den Funkkontroll- und Messdienst einschließlich der Betriebstelle Radiocon übertrug. Die anderen Dienststellen hatten dieser Abteilung von nun an zuzuarbeiten. Bis März 1978 sollten im Bezirk Erfurt alle Funkamateure in einem „Sicherungsvorgang“ registriert werden, danach war jeweils halbjährig eine Einschätzung der Lage zum Amateurfunk zu erstellen. Durch die IM/GMS sollten dabei eine namentliche Aufstellung der Kontakte in der DDR und in der Bundesrepublik erfolgen, die zentral eingespeichert und dann als Ausgangsbasis für mögliche sog. „Zielkontrollen“ benutzt wurden.(45) Mit diesem verstärkten Einsatz von „Zielkontrollen“, die, wie der Name sagt, gezielt Personenkonstellationen und deren Umfeld nach einem Anfangsverdacht auskundschafteten, veränderte sich die MfS-Sicht auf den Amateurfunk dahingehend, nun nicht mehr allgemein das Amateurfunkwesen als Ziel des feindlichen Angriffes zu erblicken. Vielmehr verschob sich der Fokus auf den möglichen Missbrauch der speziellen Fähigkeiten der Funkamateure durch den „Klassenfeind“. Diese Überwachung fokussierte sich nun stärker auf das Gebiet außerhalb des eigenen Territoriums. Das Ziel war, nicht nur einen Überblick über die Netzwerke zu bekommen, sondern in den Augen des MfS eine Art Frühwarnsystem für gegen die DDR gerichtete Aktivitäten im Bereich Amateurfunk zu installieren. Allerdings mangelte es auch hierfür an Mitarbeitern, die sich auf eine sog. „Blickfeldarbeit“ in Richtung des Gegners (dem sog. „Operationsgebiet“) spezialisierten. Bisher waren die Hälfte aller IM mit Funksicherungsaufgaben betreut, 40% kombiniert an Funksicherungsaufgaben und sog „operativen Materialien“, sowie 10% direkt auf Personen angesetzt.
Insbesondere der westdeutsche Amateurfunkverband DARC wurde dahingehend beobachtet, inwieweit dieser für eine Feindtätigkeit gegen die DDR durch diverse staatliche Stellen der Bundesrepublik ausgenutzt würde. Kontakte sollten durch zuverlässige Mitarbeiter hergestellt werden und dabei auf Angebote des Gegners scheinbar interessiert eingegangen werden. Hier bestand sicherlich kein Unterschied zu denen, dem Gegner stets vorgeworfenen Methoden und Vorgehensweisen, wenn auch im Vergleich zum Gegner verspätet. Informelle Mitarbeiter hatten insbesondere Amateurfunkfunktionäre und Funkamateure in Positionen der Industrie und staatlichen Organe der Bundesrepublik auszukundschaften und deren Umfeld zu erfassen. Dies setzte natürlich entsprechende Kontakte via Funk in Richtung Bundesrepublik voraus.(46) Das Bild, das die östliche Seite vom westlichen DARC hatte, war eher durch die eigenen Strukturen geprägt, als durch ein Verständnis westdeutscher Vereinsstrukturen.
„Leiter von Ortsverbänden“ des DARC wurden so zu „Personen in Schlüsselpositionen“, über die es Informationen zu sam- meln galt.(47) Das eigentlich Neue war hierbei m. E. eher darin zu sehen, dass der Amateurfunk an sich zu diesem Zeitpunkt eine Art Akzeptanz bei den Überwachern des MfS bekommen hatte. Amateurfunk war nicht länger nur hauptsächlich das Einfallstor der vermuteten „subversiven Machenschaften der Imperialisten“ zu Spionagezwecken, sondern konnte auch umgekehrt für die eigenen Interessen genutzt werden. Maßgeblich hierfür war sowohl ein äußerer, als auch ein innerer Faktor. Als äußerer Grund ist die internationale Anerkennung der DDR anzusehen. Diese brachte dem Amateurfunk die Mitgliedschaft des Radioklubs der DDR in der IARU, dem offiziellen Dachverband des Amateurfunkwesens. Der innere Grund, der zur Akzeptanz des Amateurfunks führte, kann m. E. auch auf den hohen Anteil von Informellen Mitarbeitern bei der Informationsgewinnung auf diesem Sektor zurückgeführt werden. Diese mussten nun einmal zwangsläufig aus der Gruppe der Funkamateure kommen und für einen solchen Funkamateur als MfS-Mitarbeiter stand der Amateurfunk an und für sich wohl nicht zur Disposition, unabhängig davon, wie eifrig er den DDR-Geheimdienst unterstützte. Die Wichtigkeit der IM zur Informationsgewinnung war all die Jahre unverändert groß, wie eine Bestandsaufnahme zur Amateurfunkthematik Ende der achtziger Jahre festhielt.

„Die inoffiziellen Mitarbeiter erarbeiteten den Hauptteil des Informationsaufkommens zum Sicherungsbereich Amateurfunk. Der Anteil zu anderen Hauptmethoden der Informationsgewinnung im Amateurfunk beträgt ca. 70 bis 80 %.“(48)

Die achtziger Jahre veränderten die Vorgehensweise des MfS analog der politischen Vorgaben. Man hatte einerseits weiterhin die schon Mitte der siebziger Jahre geäußerte Ansicht, dass der Klassenkampf zwar nicht mehr unmittelbar auf eine direkte Konfrontation zusteuere, er aber durch die „imperialistischen Staaten“ neben der Hochrüstung insbesondere auf den ideologischen Sektor verlagert würde. Dadurch sollte die nun als „Friedenspolitik“ dargestellte Politik der sozialistischen Staaten unterlaufen werden. Dies war die Adaption der SED-Vorgabe durch das MfS, nämlich „grundlegend“ zur Erhaltung des „Friedens als ein Grundanliegen der sozialistischen Sicherheitspolitik“ beizutragen.(49) Das „intensive Nutzen von erweiterten und erleichterten Einreisemöglichkeiten“ in die DDR führte zu einem rasanten Anstieg des „illegalen Einschleusens von hochwertigen elektronischen Bauteilen“ und zur Festigung der gegenseitigen Kontakte mit Ziel der schon zuvor erwähnten „Abhängigkeit“ der DDR-Funkamateure. Viel mehr konnte man den eigenen Funkamateuren in den Jahre zuvor nicht nachweisen. Der Spionageverdacht trat daher weiter in den Hintergrund. Dagegen wurden so genannte „Rückverbindungen“ von ehm. DDR-Funkamateuren im Ausland in den Augen des MfS zur „direkten ideologischen Beeinflussung“ verstärkt genutzt. Bewiesen sei dies durch abgefangene Briefwechsel von Funkamateuren. Der DDR-Funkamateur würde durch westdeutsche Funker verstärkt aufgefordert, sich an internationalen Amateurfunkrunden zu beteiligen, bei denen man sich auch heute noch zu diversen Interessensgebieten austauscht. (50) So tauschte z.B. die „Wetterrunde“ eigentlich nur regelmäßig Wetterstandsmeldungen der beteiligten Funkstationen aus. Für das MfS war dies Anlass, diese Runde zu beobachten, denn immerhin konnten ja im Ernstfall so der gegnerischen Armee Hinweise gegeben werden.(51)
Am Beispiel des Grenzbezirks Erfurt lässt sich für die achtziger Jahre die MfS-Vorgehensweise auf lokaler Ebene darstellen. In der dortigen Abt. III beschrieb ein Mitarbeiter ebenfalls den Einfluss des MfS auf die „Präzisierung der Amateurfunkordnung“. Er stellte dies als positives Beispiel der eigenen Tätigkeit dar, mit der eine stärker disziplinarische Ahndung von Vergehen einherging. Gleichzeitig stellte er für seinen Grenzbezirk weiterhin eine gewisse „Ignoranz“ bzw. „Unfähigkeit“ der Funkamateure fest, die politischen Aspekte des Amateurfunks zu erkennen. Diese würden weiterhin aufgrund einer „so genannten unpolitischen Basis“ funken und so erst „zu potentiellen Trägern der politisch-ideologischen Diversion“. Dies bedeutete eine „latente Gefahr“, die zu negativen Handlungen gegen die DDR führen könnte. Die Sachbearbeiter der Anträge zur Zulassung im Bezirk Erfurt dagegen sah der Verfasser als ausreichend „qualifiziert“ an.(52) Im Bezirk Erfurt betrug 1981 das Verhältnis IM auf Funkamateur statistisch gesehen 1 zu 6,5. Von 177 Funkamateuren des Bezirks (davon 92 Einzelnutzer) waren 27 IM/GMS (Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit) und zur Kontrolle der Funkbeziehungen eingesetzt, unter den Amateurhörern befanden sich dagegen nur fünf Mitarbeiter unter 319 der „SWLer“. Vier sog. IME (Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz, besonders fachlich versiert) führten in einem Schichtsystem an einem konspirativen Ort eine durchgängige Funkkontrolle durch. Diese IME sollten dann nach einem nicht weiter präzisierten Zeitraum als hauptamtliche Mitarbeiter der Linie III übernommen werden.(53) Tatsächlich lässt sich für den Bezirk feststellen, dass bis 1983 die Zahl der direkt von der Abt. III eingesetzten Informellen Mitarbeiter kontinuierlich gestiegen war, von zwei im Jahr 1978 auf zwölf im Jahr 1983. Demgegenüber war die Bedeutung des MfS auf Kreisebene gering. Die maximale Anzahl der IM lag dort 1983 bei vier in der Stadt Erfurt, einige Kreise hatten mal einen, mal keinen IM aufzuweisen. Auch zeigte sich eine organisatorische Verschiebung der Verantwortung für den Amateurfunk zur Abteilung III des MfS. Die Anzahl der IM in den Abteilungen XVIII und XX im Laufe der Jahre wurden immer weniger, obwohl die Summe der Funkgenehmigungen insgesamt während dieser Jahre bei etwa 200 blieb. Dagegen stockte die Abteilung III ihre Informellen Mitarbeiter im Bezirk Erfurt zwischen 1978 bis 1983 um etwa ein Drittel von 20 auf 30 Personen auf. Gleichzeitig verschwanden die GMS fast vollständig und es wurde nur noch mit IM gearbeitet.(54) Die nur geringe IM-Anzahl unter den Amateurhörern sollte deshalb in der Meinung des MfS erhöht werden, könne das MfS sich doch so schon frühzeitig Mitarbeiter sichern bzw. deren Zuverlässigkeit testen. Gleichzeitig wollte das MfS auf diesem Wege Einstellungen zur vormilitärischen Ausbildung und zur NVA der noch jungen GST-Mitglieder erfahren. Allgemein beschränkte sich die Kontrolle wohl hauptsächlich auf das Mithören des Amateurfunkverkehrs. Nicht nur in Erfurt, auch im Bezirk Rostock war ein Großteil der IM lediglich zur Funkkontrolle eingesetzt. Nur 8 von 25 Informellen Mitarbeitern des Bezirks waren 1981 direkt auf Personen angesetzt, der Aufwand der Funkkontrollaufträge entsprach nicht dem gewünschten Nutzen, denn trotz des breiten Spektrums der feindlichen Angriffe konnte auch im Bezirk Rostock der Beweis,

„dass Funkamateure wegen ihrer Tätigkeit als Funkamateur von gegnerischen Geheimdiensten genutzt werden, durch die politisch-operative Arbeit der Linie III/10 bisher noch nicht erbracht werden...“(55)

Eine Funkkontrolle war zu Beginn der achtziger Jahre nicht in allen Betriebsarten des Amateurfunks möglich. Dies kann wiederum am Beispiel des Bezirks Erfurt illustriert werden. Trotz ständiger Überwachung durch Informelle Mitarbeiter in einem eigens dafür geschaffenen Versteck war das MfS dort 1984 nicht in der Lage, das sog. Amateurfunkfernsehen (ATV) und Fernschreiben RTTY (Radio Tele Type) zu kontrollieren. Eine Aussage, die doch Zweifel am Zweck der Überwachung aufkommen lässt, hatten doch einige Funkamateure schon seit den siebziger Jahren die Möglichkeit, in dieser Betriebsart tätig zu sein.(56) Allgemein gab es zudem in der DDR immer mehr Relais für den UKW-Betrieb, auf welche sich UKW-Funkamateure einschalten konnten, um dann größere Strecken zu überbrücken, ist doch der UKW-Bereich ansonsten bis auf einige Sonderfälle mehr oder weniger auf Sichtweite begrenzt. Daher wurden auch diese Relaisstellen kontinuierlich überwacht. Zur Kontrolle des Relais auf dem thüringischen Ettersberg waren fünf Funkamateure mit Tonbändern ausgestattet worden. Alle Gespräche wurden mitgezeichnet, bei „akuter Gefahr“ konnte das Relais schnell abgeschaltet werden. So sollten ungenehmigte Aussendungen verhindert werden, die nicht zwangsläufig durch „Piraten“ getätigt werden mussten. Alle nicht zu identifizierende Stationen und Übertretungen der Regeln durch die genehmigten Stationen waren zu beobachten und deren Verursacher ausfindig zu machen.
Das MfS selber gab sich hierfür in Erfurt beispielsweise einen Zeitraum von drei Tagen, was pures Wunschdenken war. Die „Liquidierung“ sollte dann durch GST bzw. Post erfolgen und nur in besonders „massenwirksamen“ Aussendungen das MfS selber einschreiten, um nicht die eigenen Mittel und Personen zu „dekonspirieren“. Reichten die durch die offizielle Funkkontrolle erzielten Verfehlungen nicht aus, konnten Peilergebnisse von MfS-Einrichtungen und IM/GMS bei der Post zur „offiziellen Beweisdokumentation“ umgearbeitet werden. Dies wurde als gängige Praxis bezeichnet.(57) Für den Ernstfall hatte das MfS einen Einsatzplan zur Ausschaltung des Amateurfunknetzes innerhalb weniger Stunden, ausgeführt wiederum durch die Post, die ihre Vorschläge hierzu beim MfS diskutieren ließ.(58)
Nachdem die Überwachung der Funkamateure nun fast ausschließlich durch die Linie III erfolgte, konzentrierte sich die HA XX auf die übrigen GST-Mitarbeiter:

„Es ist davon auszugehen, dass zur Verwirklichung seiner strategischen Zielstellungen, für den Gegner die GST von besonderem Interesse ist, weil er hier eine reale Möglichkeit sieht
- im Rahmen einer zielgerichteten politisch-ideologischen Diversion die Wehrbereitschaft der Jugend der DDR zu untergraben
- mittel- und langfristig über die GST in die NVA zum Zwecke der Spionage, Zersetzung usw. einzudringen
- konterrevolutionäre Kräfte zur angestrebten X-Zeit mit Waffen, Munition, Funkgeräten u.a. aus Beständen der GST auszurüsten…
- im Leistungssportbereich durch Spionage oder Sammlung von Nachrichten, der DDR politischen Schaden zuzufügen.“
(59)

Im Laufe des Jahres 1982 wurde deswegen eine „gründliche Überprüfung des Regimes im Umgang mit VS-Material im gesamten Op. Bereich“ angeordnet, die sich von der zentralen Ebene bis zum Kreis erstreckte.(60) Ergebnisse sind in den bisherigen Akten nicht aufgetaucht


<< zurück | < zur Übersicht



QSL Collection - Dokumentationsarchiv Funk

Martin Thaller IT Dienstleistungen

Sponsor CMS

Martin Thaller IT Dienstleistungen