Amateurfunkgeschichte Deutschland - Folgen 42 und 43


Sticheleien und Scharmützel

Sticheleien und ScharmützelzoomDie von Felix Körner, DL1CU, herausgegebene QRV befindet sich im Aufwind, mit monatlichen Neuzugängen von 1.500 Abonnenten [6], ein Trend, der aber ein Jahr später abflacht. Ganz wie die cq-DL bringt man, sozusagen im Parallelbetrieb, die üblichen technischen Fachbeiträge und Aktuelles von den Betriebsarten und dem Funksport. Breiten Raum widmet die QRV der Lesermeinung, vor allem, wenn sie möglichst spitz gegen den DARC gerichtet ist: „Die Ignorierung von ca. 2000 Unterschriften für 1,6MHz durch den DARC haut dem Fass den Boden hinaus!“[7] – „Nutzen Sie Ihre demokratischen Möglichkeiten ... Dazu OM Kluge, Geschäftsführer des DARC, am 25.9.1972 im AFZ: ‚Der 1. und 2. Vorsitzende bestimmen allein, was die Mitglieder lesen dürfen und was nicht ... dabei werden Artikel auch nach der Korrektur beim Autor beschnitten ohne Mitteilung ... ich erlaube mir, zu redigieren, zu korrigieren, zu zensieren ... sie sollen die Mitglieder nicht zum Mitdenken anregen ... die Politik machen wir allein.’“ Nachsatz von Wolfgang Oepen, DL3OE, dem Sachbearbeiter für Leserbriefe in der cq-DL (!): „OM Zetzsches Brief ist nicht im cq-DL erschienen, und stimmt daher nachdenklich, wenn die QRV herhalten muss, damit es keine Zensur gibt.“ [8]
Vom DARC meist diskret verschwiegen, von der QRV genüsslich ausgekostet werden die Scharmützel um das WAE-Diplom und die QSL-Vermittlung. Nur einmal geht der DARC als erster an die Öffentlichkeit: Jürgen Netzer, DL3YH, der 1. Vorsitzende, hat eine Klage nach §11 des Pressegesetzes gegen einen „ungenannten Verfasser“, also DL1CU, angestrengt, der in der QRV behauptet hatte, seit Januar 1972 seien alle Rechte für das WAE („Worked All Europe“) an die QRV zurückgefallen. [9] Der DARC klagt eine Gegendarstellung ein [10], die in der QRV veröffentlicht werden muss: „Der DARC hat weder die QRV mit der künftigen Bearbeitung des WAE-Diploms betraut, noch beabsichtigt er, das WAE künftig nicht mehr fortzuführen. Von einer Rückführung des WAE-Diploms in den Verlag der QRV kann daher keine Rede sein, weil keine Rechte an die QRV zurückgefallen sind.“ Felix Körner, DL1CU, erfüllt diese Auflage zähneknirschend, wie sein Kommentar verrät: „Die Pressegesetze ... machen den Abdruck einer Gegendarstellung ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt zur Pflicht. Solch eine Gegendarstellung kann den größten Unsinn enthalten – wie z.B. die vorhergehenden Ausführungen des derzeitigen 1. Vorsitzenden des DARC e.V. Er muss abgedruckt werden.“[11] Das per März 1973 in modifizierter Fassung ausgeschriebene Diplom werde weiterhin von Diethelm Müller, DJ4EI, ausgestellt, der freilich Probleme eingestehen muss, „zumal die alten Unterlagen dem WAE-Komitee nicht zur Verfügung stehen.“[12]
Härter sind die Gangarten beim QSL-Versand. Der DARC lehnt die Vermittlung an Nichtmitglieder ab. Der mit der Opposition eng verbundene Deutsche Funkverband schickt daraufhin als kleine Provokation beim DFV eingegangene QSLs von DARC-Mitgliedern an dessen QSL-Büro zur Erledigung, die prompt versagt wird, was Viktor Labutka, DL8AM, zur „naiven“ Anfrage bewegt: „Sollte der DARC nicht bereit sein, vom DFV QSL-Dienst stammende QSL-Karten weiterzuvermitteln, lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir müssen dann die Vermittlung von QSL-Karten für deutsche Funkamateure und SWLs umorganisieren.“[13]. Der DARC reagiert mit einem Beilagezettel des QSL-Büros, in dem in holprigem Englisch mitgeteilt wird: „We have the honour to inform you, that the official QSL Bureau for the Federal Republic of Germany is the QSL-Bureau of the D.A.R.C. for all DA-DL and DL/DE-SWL stations.” [14] Für “alle” deutschen Stationen? Das probiert man gleich aus, mit erwartbarem Ergebnis – und so geht das Hickhack weiter. Parallel dazu macht aber DL1CU Nägel mit Köpfen. In seiner bekannt direkten Gangart hat er bereits im Februar die Schaffung eines „unabhängigen QSL-Büros für freie Funkamateure“ angekündigt.[15] Es formiert sich unter Leitung von Hans Koch, DK8FJ, ein Verein für Amateurfunk-QSL-Vermittlung, dem dank der öffentlichen Ankündigung auch ein DARC-naher Proponent beitritt, sich zum Gründungsmitglied wählen lässt und dafür sorgt, dass bei der Rundsendung der Unterlagen für die Eintragung als Verein alle Papiere verschwinden. Der Vorstand findet eine alternative Lösung [16], am 10. November 1973 hält der DFV-QSL-Service in Saarbrücken eine Außerordentliche Versammlung ab – Ergebnis: „Ab sofort steht die älteste unabhängige QSL-Box Deutschlands, seit der DA-Zeit 1946 weltbekannt als Box 585 Stuttgart, voll im Dienste des QSL-Services des Deutschen Funkverbandes. ... Grundlage des QSL-Services ist das Gesetz über das Postwesen (PostG) vom 28. Juli 1969.” [17] Als “Persilschein” hat man sich rechtzeitig schon im Sommer eine Grundsatz-Stellungnahme des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen besorgt: „Das vom DARC geübte Verfahren, die bei der Geschäftsstelle eingehenden QSL-Karten nur an seine Mitglieder zu verteilen, entsprach der Rechtslage vor Inkrafttreten des neuen Postgesetzes am 1.1.1970. ... Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Postwesen (PostG) vom 28. Juli 1969 ... bleibt es der Entscheidung des DARC überlassen, ob er bereit ist, sein Verteilerverfahren ... auch auf Mitglieder auszudehnen.“ [18]


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