Amateurfunkgeschichte Deutschland, Folgen 54-56


(54) DDR 1989/1990(1): Der Radiosportverband wird unabhängig

von Christian Senne

(54) DDR 1989/1990(1): Der Radiosportverband wird unabhängig zoomDie Erosion des Staatsgefüges der DDR machte 1989 auch nicht vor den Massenorganisationen halt. So befand sich auch die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) plötzlich auf dem Prüfstand und mit ihr der bisherige Radiosportverband der DDR (RSV). Die Meinungen zum Verbleib oder Austritt aus einem zukünftigen Dachverband gingen bei den Funkamateuren der DDR stark auseinander, man kann sogar von einem Riss durch die Gruppe sprechen. Die schon im November 1989 ausgearbeiteten Pläne in Dresden, die einen eigenen, unabhängigen Verband zum Ziel hatten, bekamen nun stärkere Konturen. In einer Diskussion des Bezirkes Rostock am 10. Februar 1990 beispielsweise zeigte sich, dass die Hälfte der dortigen Funkamateure für einen Ausstieg aus der GST plädierte, Tendenz steigend.[1]

Außerordentlicher Verbandstag
Für den 24. März 1990 war ein außerordentlicher Verbandstag der Funkamateure anberaumt, um die zukünftige Organisationsform zu beschließen. Hierfür wurden bis Ende Februar 1990 per Wahl aus allen Bezirken Delegierte bestimmt.[2] Bis zum Verbandstag trafen zahlreiche Eingaben und Anträge von Gruppen und Einzelpersonen ein. Im Rundspruch wurden diese wie folgt zusammengefasst:
„Inhaltlich gehen von ihnen verschiedenartige Impulse aus. Sie reichen von kompromissloser Ablehnung eines Dachverbandes bin hin zu Ängsten vieler Mitglieder, dass positive Elemente der bisherigen Struktur auf der Strecke bleiben. Nicht mehr zu überhören sind Stimmen, die fordern, sich erst mit dem vorliegenden Statut-Entwurf einer radikal erneuerten GST zu befassen, bevor darüber abgestimmt wird, ob ein Dachverband für die Realisierung der Zielstellungen des RSV sinnvoll ist oder nicht.“[3]

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Demokratische Wahlen – neues Vereinsgesetz - Gründung des RSV e.V.
Dem Verbandstag am 24. März 1990 gingen zwei Ereignisse voraus, die diesen mit beeinflussten. Erstens die freie Volkskammerwahl, die mit einem deutlichen Sieg der als Allianz für Deutschland angetretenen Christlich-Demokratischen Union (CDU), Deutschen Sozialen Union (DSU) und dem Demokratischen Aufbruch (DA) endete und so den Willen zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten unterstrich. Zweitens das neue Gesetz über Vereinigungen in der DDR, welches am 21. Februar 1990 verabschiedet wurde und bis zum Einigungsvertrag am 31. August 1990 die Vereinsgründungen regelte. Die Bildung von Vereinigungen war nun frei und keiner Genehmigung mehr unterworfen.[8] Das neue Vereinigungsgesetz war für die Ilmenauer Funkamateure in Thüringen Anlass, sich juristische Gedanken im Vorfeld zu möglichen Konsequenzen eines Austritts aus dem Dachverband zu machen. Dieses Strategiepapier überreichten die Ilmenauer noch unmittelbar vor Beginn des Verbandstages an die Dresdener, die - nach eigenem Bekunden - dies „als Ganzes noch nicht gedacht“ hatten. Ilmenau plädierte dafür, nicht einen Arbeitsausschuss, sondern direkt einen neuen Vorstand zu wählen, der dann nach einer schnell zu erfolgenden Registrierung die Gemeinnützigkeit beantragen sollte. Unmittelbar nach der Registrierung könnte die bisherige Geschäftsstelle darauf hingewiesen werden, dass man sich als Rechtsnachfolger im Sinne einer juristischen Person des bisherigen RSV sehe, um so die Verwaltung des hiermit zusammenhängenden Volkseigentums (insbesondere die Funktechnik) übertragen zu bekommen. Schließlich plädierten die Thüringer dafür, nicht aktiv am neuen Statut des BTSV mitzuarbeiten, um sich so nicht unter einen möglichen Zugzwang bezüglich eines Beitritts zum Dachverband zu bringen. Vielmehr sollten daher höchstens Beobachter zum Sporttag Ende April gesendet werden. Hauptkritikpunkt der Vorüberlegungen aus Thüringen war allerdings der Passus des angedachten Satzungsentwurfs des BTSV, die Arbeit des RSV gemäß „Grundsätzen und Beschlüssen des BTSV durchzuführen“, was den Sportplan und die Finanzierungsfragen dahingehend betraf, dass diese zukünftig nicht ohne Dachverband entschieden werden konnten. Bei einem eventuell späteren Austritt würde dann sogar noch der Rechtsanspruch auf das zur Verfügung gestellte Eigentum bzw. das Vermögen erlöschen.

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zoomLiteraturhinweis, Fußnoten und PDF-Datei

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(55) DDR 1990/1991(2): Der Weg in den DARC

von Christian Senne

(55) DDR 1990/1991(2): Der Weg in den DARCzoomUmgekehrt hatte sicherlich das neue, unabhängige RSV-Präsidium die psychologische Wirkung der finanziellen Konsequenzen für die einzelnen Mitglieder aus dem radikalen Schnitt gegenüber der bisherigen Organisationsform unterschätzt. Die neue Situation erforderte von den Mitgliedern einen erheblich höheren finanziellen Aufwand, als Preis der Freiheit sozusagen. Dies bedeutete, dass um die Mitglieder erst einmal geworben und ihnen mitgeteilt werden musste, was der Nutzen des neuen Verbandes für sie sein würde, zumal eine Verbandsmitgliedschaft nicht mehr verpflichtend für die Amateurfunkgenehmigung war. Das Präsidium des neuen RSV e.V. meldete sich hierzu am 18. April 1990 mit einem Rundbrief an alle „Y2-Funkamateure, SWL’s, Fuchsjäger, Schnelltelegraphisten und Amateurfunk-Interessierte“ zu Wort. Es wurde an den Stolz der Gemeinschaft appelliert, an Selbstorganisation, verantwortungsvolles Handeln und ständige Präzision des Selbstverständnisses.[2] Optimistisch gab sich die Leitung, was die zukünftige Entwicklung im Amateurfunk betraf. Man rechnete über „einen gewissen Entwicklungszeitraum hinweg“ mit einer Steigerung um 300 %, d.h. einer Zahl von etwa 15.000 DDR-Funkamateuren. Grundlage hierfür war die Annahme eines „wirtschaftlichen Erstarkens unseres Landes“. Auch sah das Präsidium sich auf gutem Wege, die unterschiedlichen Wünsche der Basis zu bewältigen und schließlich eine Anerkennung als gemeinnützige Vereinigung zu erhalten. Staatliche Zuschüsse könne man mit den eigenen Argumenten erhalten, die nicht besser würden, wenn sie von anderen vorgetragen würden.
„Die Mitgliedschaft begründet sich auf gleichartigen Zielstellungen bei der Wahrnehmung unseres Hobbys und der Einsicht, dass wir organisiert in unserem Land und international viel mehr erreichen können, als jeder für sich. Es gäbe keine AFU-Ausbildung, keine Klubstation, kein Relais, keinen Digipeater, keine Zeitschrift, keinen Wettkampf, würden wir dies nicht gemeinsam besprechen, organisieren, realisieren und nutzen. Die Freude daran und die Koordinierung mit all unseren Nachbarn macht ein großes Stück unseres weltoffenen Hobbys aus. Darum geht es. Diese Art von Arbeit wollen und werden wir noch besser tun.“[3]
Bei der bisherigen Finanzierung ging der RSV e.V. wohl von den Annahmen aus, die im Rechenschaftsbericht des alten Präsidiums auf dem Verbandstag erwähnt wurden und nannte eine Summe von 3,5 Millionen Mark. Indirekt warf man der GST ein Verschwenden der Gelder für andere Zwecke vor.
„Auf jede Klubstation und jedes Relais wären demnach theoretisch jährlich 7.000 M entfallen. Versuche mal zu klären, wie hoch die GST-Leistungen im Durchschnitt der letzten 10 Jahre an Eurer Klubstation waren. Differenziere dabei, welche Unterstützung z.B. Euer Betrieb gewährte.“[4]
Intern wurde zudem mit der Treuhand verhandelt. Der RSV e.V. hoffte, wie sich Hardy Zenker rückblickend erinnert, dass der Verein von den 343 Objekten der GST bei einer Aufteilung möglicherweise drei bekäme, um durch den Verkauf von zweien und dem Nutzen des dritten die weitere Verbandsarbeit zu sichern. Die Treuhand wies die Anfrage bezüglich der Immobilienwünsche jedoch ab [5] und verhandelte weiter mit dem BTSV, den sie als Rechtsnachfolger der GST betrachtete. Die Problematik bezüglich des GST-VTSV-Besitztums und dessen Überführung in die unabhängigen Sportverbände und in den RSV e.V. löste sich erst durch die Zusage des BTSV, ihnen die Gerätschaften zu überlassen. Nach dem Sporttag des BTSV Ende April 1990 trafen sich Vertreter des BTSV und des RSV e.V. am 3.5. 1990 in Neuenhagen und verständigten sich auf die Modalitäten. Nachdem eine Inventurliste erstellt worden war, sollte vorbehaltlich der Zustimmung durch die Treuhandanstalt die Übergabe erfolgen.[6] Die Verhandlungen mit der Treuhand zogen sich jedoch bis über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hin.
Der RSV e.V. war somit der einzige unabhängige Amateurfunkverein der DDR-Geschichte, wenn auch „knapp bei Kasse“, wie es der Funkamateur treffend formulierte. So konnte das Haus des Radioklubs in Berlin vom Verein nicht mehr getragen werden.[7] Die zentrale Nachrichtenwerkstatt stand nach ihrer Auflösung auch nicht mehr zur Verfügung, ihre Restbestände sollten nach Übergabe der Geschäftsstelle an den RSV e.V. am 23. Mai 1990 an interessierte Funkamateure weiterverkauft werden.[8] Befreit von allem Militärischen und den Computersportlern, die inzwischen einen eigenen Verein gegründet hatten, war der Vereinigung nur eine kurze Lebensdauer vergönnt, zeichnete sich doch die staatliche Vereinigung der beiden deutschen Staaten schon am Horizont ab.



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zoomVereinigung und Vereinspolitik
Zu den Entwicklungen in der DDR seit November 1989 und den Auswirkungen auf den Amateurfunk hielt sich der westdeutsche DARC erst einmal offiziell bedeckt. In einem Memorandum des DARC wurde weiterhin von der Souveränität der beiden deutschen Staaten ausgegangen. Beide Staaten waren Mitglied der IARU und der westdeutsche Verband wollte lediglich dann im Rahmen der eigenen Möglichkeiten helfen, wenn dies im Zuge der Neuordnung des Amateurfunkwesens der DDR erbeten werde. Gesamtdeutsche Regelungen blieben dem Zeitpunkt einer Vereinigung auf staatlicher Ebene vorbehalten. Enge Zusammenarbeit fand aber schon seit Ende 1989 auf Sach- und Fachebene statt.[9]
DARC-intern gab es kontroverse Diskussionen bezüglich des Umgangs mit dem Osten. Die ostdeutschen Funkamateure wurden teilweise wegen der militärischen Aufgaben der GST und der IM-Tätigkeit Einzelner als mögliche Mitglieder abgelehnt. Andererseits war der DARC aber an Mitgliedergewinnung interessiert und nahm da auch nicht unbedingt Rücksicht auf den doch erheblich kleineren RSV e.V. Die DARC-Führung war daher zuerst auf „Vereinnahmung“ eingestellt, wie sich der damalige Auslandsreferent, Hans Berg, erinnert. Gab es vor 1980 faktisch keinen Kontakt zwischen den Verbänden der deutschen Staaten, so wurde seit diesem Zeitpunkt durch Berg der Kontakt in die DDR gepflegt. Er wurde deshalb als Auslandsreferent des DARC in der Wendezeit zum Anlaufpunkt diverser Interessensvertreter aus dem Osten. Berg erinnert sich, nach Maueröffnung fast wöchentlichen Besuch von GST-Kreisvertretern bekommen zu haben, „die ihre Privilegien verschwinden sahen“, gleichzeitig fand der RSV e.V.-Vorstand, so Hardy Zenker, das Verhalten Bergs damals „ausgesprochen schädlich“.[10] Berg wollte es laut eigener Aussage den einzelnen Funkamateuren überlassen, ob sie direkt Mitglied im DARC, einem lokalen Club oder dem neuen RSV e.V. werden wollten. Ein Teil des DARC-Vorstands befürchtete, durch eine Übernahme des RSV e.V. mit einem gesonderten Status innerhalb des DARC, eine nicht zu kalkulierende Kostenlawine zu verursachen, dachte doch der Osten in den Augen des Westens daran, die bisherigen Gewohnheiten hinsichtlich der Ausstattung nun an den DARC in Baunatal zu richten und somit in der Meinung eines Teils der DARC-Verantwortlichen die „eingefahrene Nehmer/Abstauber– Mentalität“ weiterzuführen. Bei anderen dagegen spielte Geld nur eine untergeordnete Rolle, da die Vereinigungseuphorie auch Teile des DARC erfasste. Ein weiterer Grund war verwaltungstechnischer Art: Die westdeutsche Aufteilung in Distrikte und Ortsverbände konnte nicht einfach auf die DDR übertragen werden. Für den Fall der Fälle lagen jedoch laut Berg schon seit 1980 Pläne in der Schublade des DARC.[11]

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(56) Chronik 1989

Zum Jahreswechsel tritt eine Bestimmung in Kraft, derzufolge Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung Empfänger und Transceiver auch ohne FTZ-Nummer betreiben dürfen, und dies auch wenn der Empfangs- oder Sendebereich über die zugelassenen Frequenzbänder hinausgeht. Das hat zur Folge, dass nun auch Inhaber einer Genehmigung der Klasse C (UKW) einen KW-Transceiver empfangsmäßig betreiben können. [1]
Vom 9.-11. Januar tagt die CEPT-Unterarbeitsgruppe RR3 in Rom und berät u.a. über die Schaffung einer „Euro-Lizenz“ neben der CEPT-Lizenz. Wesentliche Merkmale: Gleichmäßig angepasste Prüfungs- und Lizenzbestimmungen, Etablierung einer dritten CEPT-Lizenzklasse mit Anfängerniveau („Aspiranten“- oder „Novice“-Klasse) unterhalb der CEPT-Klasse 2.[2] Im November wird das HAREC-Projekt (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit offiziell von den Funkverbänden wieder zurückgezogen. Es sollte Jahre dauern, bis das Thema wieder aufgegriffen wird. Am 18. und 19. Februar findet in Düsseldorf ein erstes Treffen zwischen den Amateurfunkverbänden der Europäischen Gemeinschaft statt. Beraten wird über die Kontaktpflege zum Europarat und zur EG-Kommission und über erforderliche Maßnahmen zur Koordinierung unterschiedlicher nationaler Normen, z.B. zur Störeinstahlungsfestigkeit von Geräten der Unterhaltungselektronik – mittlerweile ein zunehmend beklagtes Übel. Auch das „Breitbandverteilnetz“, also das Kabel, erweist sich als Störenfried, insbesondere der Kanal S6: selbst bei normgerechter Einspeisung des TV-Signals reichen die Störspekrtallinien oft ins 2-m-Band. Das UKW-Referat koordiniert daher die Störerfassung.

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Chronik 1990 – Ende und Wende

Chronik 1990 – Ende und WendezoomNachdem rechtzeitig mit dem visafreien Reiseverkehr in die DDR auch die allgemeine Amateurfunkgenehmigung für bundesdeutsche Besucher in der DDR in Kraft getreten ist, mehren sich die Kontakte DL-Y2. Am 10. und 11. Februar kommt es in Berlin zum zweiten Arbeitstreffen RSV-DARC. In den Arbeitsgruppen zeigt sich, dass der Wille zur Zusammenarbeit groß ist, dass aber viele organisatorischen und technischen Unterschiede zu überwinden seien. Unkompliziert sich bloß einige administrative Maßnahmen, so etwa die grenzüberschreitende Anerkennung von Diplomprüfern.[7]

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